Über Judikative

Der Staat ist in der Republik Kroatien gemäß dem Grundsatz der Gewaltenteilung in die Legislative, Exekutive und Judikative geteilt.

Die Judikative wird von den Gerichten ausgeübt, die unabhängig und selbständig sind und auf Grund der Verfassung, den Gesetzen, aber auch der völkerrechtlichen Abkommen, die Teil des Rechtssystems der Republik Kroatien sind, urteilen.

In der Republik Kroatien wird die gerichtliche Gewalt von den Gerichten für Ordnungswidrigkeiten, Amtsgerichten, Gespanschaftsgerichten, Handels- und Verwaltungsgerichten, dem Hohen Gericht für Ordnungswidrigkeiten der Republik Kroatien, dem Hohen Handelsgericht der Republik Kroatien, dem Hohen Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien und dem Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien wahrgenommen.

Der Sitz und die örtliche Zuständigkeit der Gerichte sind durch das Gesetz über die Gerichtsbezirke und –sitze (Amtsblatt „NN“ Nr. 144/201084/2011) sowie das Gesetz über die Gerichtsbezirke und –sitze der Gerichte für Ordnungswidrigkeiten (Amtsblatt „NN“ Nr.137/2009) festgelegt.

Zum 31. Dezember 2012 gab es in der Republik 61 Ordnungswidrigkeiten-, 67 Amts- 7 Handels- und 4 Verwaltungsgerichte als Gerichte der ersten Instanz.

Das Hohe Handelsgericht der Republik Kroatien, der Hohe Verwaltungsgerichtshof, das Hohe Gericht für Ordnungswidrigkeiten sowie die Gespanschaftsgerichte sind in der Regel Gerichte der zweiten Instanz. Die Gespanschaftsgerichte (15 Gerichte) sind in bestimmten Strafsachen auch Gerichte der ersten Instanz, während der Hohe Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien über die Gesetzmäßigkeit allgemeiner Akte entscheidet. Der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien sichert als höchster Gerichtshof die Rechtseinheit und die Gleichstellung vor dem Gesetz.
In Kroatien gibt es also insgesamt 158 Gerichte.

An den Gerichten haben zum 31. Dezember 2011 insgesamt 1.924 Richter gearbeitet sowie 588 Gerichtsberater und Fachmitarbeiter, 75 Referendare und 6.251 Gerichtsbedienstete oder –angestellte.
An bestimmten Verfahren nehmen gemäß Gesetz auch Schöffenrichter teil.
An den Gerichten in der Republik Kroatien waren im Jahr 2011 insgesamt 2.439.201 Rechtssachen aller Art in Arbeit. Davon waren 1.653.640 neue Rechtssachen. Von der Gesamtzahl haben die Gerichte 1.613.447 Verfahren erledigt, und 827.102 Verfahren sind immer noch anhängig. Seit 1997 lassen die Statistiken einen Trend des ständigen Anstiegs der eingehenden Rechtssachen erkennen.

Die Gerichtsverhandlungen sind öffentlich und die Urteile werden öffentlich im Namen der Republik Kroatien verlesen.
Neben der Sicherstellung der Rechtseinheit und der Gleichberechtigung aller vor dem Gesetz erwägt der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien aber auch aktuelle Fragen der Rechtsprechung, entscheidet über ordentliche Rechtsmittel, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist, entscheidet über außerordentliche Rechtsmittel, wenn dies durch Sondergesetze vorgeschrieben ist, entscheidet bei Zuständigkeitskonflikten zwischen Gerichten im Gebiet der Republik Kroatien, wenn dies durch Gesetz vorgeschrieben ist, analysiert den Fortbildungsbedarf von Richtern, Gerichtsberatern und Referendaren und nimmt auch andere gesetzlich festgelegte Aufgaben wahr.

Der Präsident des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien wird nach vorhergehender Stellungnahme der Plenarsitzung des Obersten Gerichtshofs und des zuständigen Ausschusses des kroatischen Parlaments auf Vorschlag des Präsidenten der Republik vom Kroatischen Parlament gewählt und abberufen. Die Amtszeit des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs beträgt vier Jahre.

Der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien hat eine Straf- und eine Zivilabteilung und beschäftigt insgesamt 42 Richter, einschließlich des Präsidenten.

Der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien veröffentlicht eine periodische Publikation unter dem Namen „Izbor odluka Vrhovnog suda Republike Hrvatske“ (Auswahl aus den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien“), in der die Rechtsprechung veröffentlicht und so dem Fachpublikum, aber auch der gesamten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien hat aber auch eine eigene Internetseite (www.vsrh.hr), auf der die Rechtsprechung ebenfalls veröffentlicht wird, so dass sie der gesamten Öffentlichkeit zugänglich ist. Der Zugang zur Internetseite des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien ist kostenlos.

In der Republik Kroatien werden die Richter vom Richterrat bestellt und abberufen und dieser entscheidet auch über ihre disziplinarische Verantwortung. Der Richterrat besteht aus 11 Mitgliedern, die vom Kroatischen Parlament aus den Reihen der Richter-, der Anwaltschaft und der Universitätsprofessoren gewählt werden. Die meisten Mitglieder des Richterrates, d.h. sieben, kommen aus den Reihen der Richterschaft.

Das Richteramt ist ein Amt auf Lebenszeit. Zum Richter am Ordnungswidrigkeiten-, Amts-, Handels- und Verwaltungsgericht kann eine Person mit absolvierter Schule für Amtsträger in der Justiz bestellt werden, während zum Richter am Gespanschaftsgericht, am Hohen Gericht für Ordnungswidirigkeiten, Hohen Handelsgericht und Hohen Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien eine Person bestellt werden kann, die mindestens 8 Jahren als Amtsträger in der Justiz tätig ist. Zum Richter des Obersten Gerichtshofs kann eine Person bestellt werden, die mindestens 15 Jahre als Amtsträger in der Justiz gearbeitet hat oder genauso lange Rechtsanwalt, öffentlicher Notar, Universitätsprofessor für Rechtswissenschaften mit angelegtem zweiten Staatsexamen war und mindestens 15 Jahre Berufserfahrung nach dem zweiten Staatsexamen hat sowie angesehene Juristen mit bestandenem zweitem Staatsexamen und mindestens 20 Jahren Berufserfahrung, die sich durch ihre Arbeit in einem bestimmten Rechtsgebiet sowie Fach- und wissenschaftlichen Artikel hervorgehoben haben.

Richter werden des Richteramtes enthoben, wenn sie dies selbst beantragen, wenn sie nachhaltig die Fähigkeit zur Ausübung dieses Amtes verlieren, wenn sie wegen einer Straftat verurteilt werden, die sie des Richteramtes unwürdig macht, wenn gemäß Gesetz der Richterrat auf Grund eines schwerwiegenden Disziplinarverstoßes so entscheidet, und wenn sie das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Richter, außer den Richtern des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien, werden im Rahmen des Bestellungsverfahrens an ein anderes Gericht beurteilt, auch wenn sie sich für das Amt des Gerichtspräsidenten bewerben.

Richter dürfen weder einer politischen Partei angehören, noch dürfen sie an deren Aktivitäten teilnehmen. Richter dürfen kein anderes Amt oder Tätigkeit wahrnehmen, die sich auf ihre Selbständigkeit, Unbefangenheit oder Unabhängigkeit auswirken oder  ihr Ansehen in der Gesellschaft beeinflussen könnte oder auf eine andere Weise mit der Ausübung des Richteramtes unvereinbar ist. Richter sind verpflichtet, alles, was sie über die Parteien, ihre Rechte und Pflichten und Rechtsinteressen im Rahmen der Ausübung des Richteramtes erfahren hat, geheim zu halten und alle Angaben, die während des Verfahrens nicht Gegenstand einer öffentlichen Verhandlung waren, vertraulich zu behandeln.

Richter sind verpflichtet, sich ständig fortzubilden und an den Aus- und Fortbildungsprogrammen teilzunehmen.
Gerichtspräsidenten werden vom Richterrat für eine Amtszeit von 4 Jahren bestellt. Gerichtspräsidenten können für höchstens zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten bestellt werden, außer an Gerichten mit höchstens fünf Richtern. Gerichtspräsidenten, die nicht erneut bestellt werden, setzen ihre Arbeit als Richter an dem Gericht fort,  an das sie zum Richter bestellt worden sind.

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