Gerichtsabteilungen


Durch die Rahmenkriterien des Justizministers ist festgelegt, dass sich der Oberste Gerichtshof aus dem Präsidenten und 43 Richtern zusammensetzt.

Der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien hat zwei Gerichtsabteilungen und in deren Rahmen ist das für die Rechtsprechung zuständige Evidenzbüro:

1. Zivilabteilung
2. Strafabteilung

An der Spitze jeder Abteilung ist der jeweilige Vorsitzende Richter, der vom Gerichtspräsidenten jährlich im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans festgelegt wird.

Der vorsitzende Richter der jeweiligen Abteilung ist für die Verteilung der Rechtssachen an die jeweiligen Senate und die Koordination zwischen der Abteilung und der Geschäftsstelle zuständig.

Der vorsitzende Richter beruft Sitzungen seiner Abteilung ein, auf denen Fragen von Interesse für die Arbeit der betreffenden Abteilung wie bspw. Organisation des internen Geschäftsbetriebs, Verbesserung der Arbeitsweise, Fortbildung von Richtern und Gerichtsberatern, strittige Rechtsfragen und Vereinheitlichung der Rechtsprechung, aber auch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen aus einem bestimmten Rechtsbereich diskutiert werden und leitet sie.

Zivilabteilung

Die Zivilabteilung des Obersten Gerichtshofs setzt sich aus 5 Senaten, bestehend aus jeweils 5 Richtern des Obersten Gerichtshofs zusammen. Die Senate wirken im Rahmen von Sitzungen, die vom vorsitzenden Richter des Senats geleitet werden und auf denen der berichterstattende Richter die Sache vorträgt.
Die Senate entscheiden über: außerordentliche Rechtsmittel gegen rechtskräftige Entscheidungen der kroatischen Gerichte im Bereich des Zivil-, Handels- und Verwaltungsrechts; über Beschwerden gegen Entscheidungen von Gespanschaftsgericht als Gerichten in erster Instanz, über Beschwerden gegen Entscheidungen des Hohen Handelsgerichtes und des Verwaltungsgerichts; über Zuständigkeitskonflikte.
Im Rahmen der Zivilabteilung wirkt auch der zweitinstanzliche Verwaltungssenat für Rechtsanwälte.

Strafabteilung

Die Strafabteilung setzt sich aus 5 Senaten, bestehend aus jeweils drei Richtern für zweitinstanzliche Strafverfahren, einem Jugendsenat und zwei Senaten, bestehend aus jeweils sieben Richtern des OGH für Strafverfahren in dritter Instanz zusammen.

Im Rahmen der Strafabteilung wirkt die Disziplinarkammer für Rechtsanwälte und für öffentliche Notare für zweitinstanzliche Disziplinarverfahren.

Die Senate entscheiden über Beschwerden gegen erstinstanzliche Gerichtsurteile, Beschwerden gegen zweitinstanzliche Gerichtsurteile, Einsprüche gegen Beschlüsse, Wiedereinsetzung der Strafverfahren, außerordentliche Strafminderungen, Anträge auf Schutz der Gesetzmäßigkeit und Anträge auf außerordentliche Überprüfung (Revision) von rechtskräftigen Urteilen.

Evidenzbüro der Rechtsprechung

In den Gerichtsabteilungen ist das Evidenzbüro für die Rechtsprechung zuständig für die Erfassung und Aufbereitung der Rechtsprechung (nachfolgend: Evidenzbüro).

Das Evidenzbüro ist insbesondere für folgende Tätigkeiten zuständig:

  1. Verfolgen der allgemeinen Rechtsmeinung und der allgemeinen Standpunkte zur Sicherstellung der Rechtseinheit und Gleichstellung aller Bürger sowie der Gleichheit vor dem Gesetz ,
  2. Mitwirken an der Ausarbeitung von Entwürfen für Rechtsmeinungen und anderen Unterlagen für die Sitzungen der Gerichtsabteilungen und die Plenarsitzung, 
  3. Erfassen der Entscheidungen, die von rechtlicher Bedeutung sind (Urteilssammlung),
  4. Erfassen allgemeiner Standpunkte (Grundsatzentscheidungen) in Fragen der Rechtsprechung,
  5. Durchsicht jeder Entscheidung der Senate, um zu prüfen, ob die Entscheidung im Einklang mit der Rechtsmeinung in einer früheren oder zeitgleichen Entscheidung ist, ob die Entscheidung im Einklang mit der Akte ist und zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Entscheidung,
  6. Auswahl von Entscheidungen zur Veröffentlichung in den Publikationen der Rechtsprechung,
  7. Verfolgen und Analysieren der Rechtsprechung untergeordneter Gerichte.

Die erfassten Entscheidungen aus der Urteilssammlung und die allgemeinen Standpunkte (Grundsatzentscheidungen und –meinungen) werden EDV-mäßig aufbereitet und stellen die einheitliche Datenbank der Rechtsprechung dar.

Plenarsitzung des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien

Die Plenarsitzung des OGH bilden der Präsident und alle Richter des OGH.

Auf der Plenarsitzung des OGH

  • legen die Richter die allgemeinen Standpunkte zur Sicherstellung der Rechtseinheit und der Gleichstellung aller Bürger sowie des gleichen Anspruchs auf Rechtsgehör im Gebiet der Republik Kroatien fest,
  • nehmen zu Gesetzesentwürfen oder Entwürfen anderer Vorschriften Stellung, wenn dadurch die Zuständig der Gerichte oder eine andere für die Arbeit der Gerichte oder die Ausübung der Judikative wichtige Fragen geregelt werden,
  • legen die Anweisungen für die Gerichte zur Verfolgung der Rechtsprechung fest,
  • verabschieden den Entwurf des Berichtes für das Kroatische Parlament,
  • schlagen die Kandidaten für die Mitgliedschaft im nationalen Richterrat vor,
  • nehmen weitere Aufgaben wahr, die durch das Gerichtsgesetz, Prozess- und andere Gesetze sowie die Geschäftsordnung des OGH vorgesehen sind.

Die Plenarsitzung wird vom OGH Präsidenten einberufen und geleitet.

Für rechtsgültige Beschlüsse der Plenarsitzung müssen mindestens zwei Drittel der Richter des OGH anwesend sein, und die Beschlüsse werden durch öffentliche Stimmabgabe aller Richter des OGH gefasst.

Der auf der Plenarsitzung angenommene allgemeine Rechtsstandpunkt ist für alle Senate des OGH verbindlich und kann nur von der Plenarsitzung geändert werden.

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