Organisation des Obersten Gerichtshofs

Die Organisation des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien ist durch das Gerichtsgesetz  (Amtsblatt "Narodne novine" Nr. 150/05) und die Geschäftsordnung des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien Nr. Su-235-IV/1999 vom 20. April 1999 festgelegt, die vom Präsidenten unter vorhergehender Stellungnahme der Plenarsitzung des Obersten Gerichtshofs verabschiedet wurde.

 

Rolle des Präsidenten des OGH der Republik Kroatien:

Der Präsident des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien vertritt gemäß Artikel 30 des Gerichtsgesetzes (Amtsblatt "Narodne novine" Nr. 150/05) den OGH der Republik Kroatien, nimmt Aufgaben der Justizverwaltung und andere durch das Gesetz, die Gerichtsordnung (Amtsblatt "Narodne novine" Nr. 80/9720/98118/0149/0332/04 und 9/06) sowie die Geschäftsordnung des OGH festgelegten Aufgaben wahr, wie beispielsweise Leitung des OGH, Aufbau des Geschäftsbetriebs, Abgleichung der Arbeit der Gerichtsabteilungen und anderer Organisationseinheiten, Aufgaben aus dem Bereich der Arbeitsverhältnisse der Gerichtsbediensteten und –angestellten, Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Beschwerden von Parteien bezüglich der Arbeit der Gerichte, im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Richtern, der Fortbildung von Richtern, Gerichtsberatern, -bediensteten und –angestellten, den Statistiken, der Leitung des Haushalt und Finanzwesens des Gerichtes, der Verwaltung des Gerichtsgebäudes, der Aufsicht über die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erledigung von Aufgaben, der Zusammenarbeit mit den Obersten Gerichtshöfen anderer Staaten und anderen internationalen Einrichtungen des Rechtschutzes, der Auskunftserteilung über die Arbeit des Gerichtes.

Büro des OGH Präsidenten

Das Büro des OGH Präsidenten wird vom Leiter des Büros vertreten.

Im  Büro des OGH Präsidenten werden protokollarische Aufgaben wahrgenommen, die sich auf offizielle Besuche des Präsidenten und Richter des OGH beziehen sowie Besuche von Präsidenten und Richtern anderer Oberster Gerichtshöfe, Pressemitteilungen und Übersetzungstätigkeiten.

Das Büro des OGH Präsidenten unterstützt den Gerichtspräsidenten bei der Wahrnehmung seiner Verpflichtungen, führt Evidenz und erstattet Bericht über die Arbeit des Präsidenten.

Im Büro des OGH Präsidenten werden die Register und Hilfsbücher aller Justizverwaltungsangelegenheiten geführt.

Sekretariat

Das Sekretariat des Obersten Gerichtshofs wird vom Geschäftsführer geleitet.

Das Sekretariat unterstützt den Präsidenten bei der Ausübung der Justizverwaltungsaufgaben: es erarbeitet die normativen Akte des Gerichts, gibt Stellungnahmen und Anmerkungen zu den Vorschriften, über die der Oberste Gerichtshof verhandelt, erledigt Gesuche und Beanstandungen der Bürger und Aufgaben aus dem Bereich des Schutzes der Menschenrechte, der Arbeitsverhältnisse der Richter, Gerichtsbediensteten und –angestellten, bereitet Beschlussvorlagen für die Plenarsitzungen aus dem Bereich der Justizverwaltung sowie Beschlussvorlagen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gerichtspräsidenten vor und führt Statistik über die Arbeit der Gerichte.

Das Sekretariat beaufsichtigt und harmonisiert die Arbeit der Organisationseinheiten, in denen die administrativen Aufgaben wahrgenommen werden: Eingang von Akten, Anlegen, Abschriften und Versand der Akten, Verwahrung der Akten im vorübergehenden und im nachhaltigen Archiv; Haushalt und Finanzwesen, Informatisierung des Obersten Gerichtshofs, Gerichtsbibliothek sowie technische Nebentätigkeiten.

Der Geschäftsführer wird durch den Fachsekretär unterstützt, der für die Geschäftsstellen zuständig ist.

Zur Wahrnehmung der administrativen Tätigkeiten innerhalb des Sekretariats wurden folgende Organisationseinheiten eingerichtet:

1. Unterabteilung Geschäftsstellen
2. Unterabteilung Haushalt und Finanzwesen, Allgemeine, Hilfs- und technische Angelegenheiten
3. IT-Abteilung
4. Bibliothek
5. Archiv


1. Unterabteilung Geschäftsstellen:

A. Geschäftsstelle der Zivilabteilung
B. Geschäftsstelle der Strafabteilung
C. Geschäftsstelle für Abschriften
D. Geschäftsstelle für den Postein- und ausgang

Das Referat Geschäftsstellen ist für die administrativen Tätigkeiten bei Gericht zuständig: Eingang der Akten, Anlegen und Führen der Akten, der Register und Hilfsbücher, Weiterleitung der Akten zur Bearbeitung, Kalandrieren, Statistik, Abschriften, Versand und Zustellung von Akten, vorläufige Aufbewahrung von Akten und Informieren der Parteien über den Aktenstand.

Die Arbeit der Unterabteilung Geschäftsstellen wird vom Leiter der Geschäftsstellen – dem höheren Fachsekretär im Büro des OGH Präsidenten geleitet.


2. Unterabteilung Haushalt und Finanzwesen, Allgemeine, Hilfs- und technische Angelegenheiten

A. Unterabteilung Haushalt und Finanzwesen
B. Unterabteilung Allgemeine und technische Hilfsangelegenheiten

Die Unterabteilungen Haushalt und Finanzwesen, Allgemeine und technische Hilfsangelegenheiten werden vom Leiter der Unterabteilungen geleitet.

Die Unterabteilung besteht aus zwei Bereichen, in deren Rahmen die Aufgaben aus der Zuständigkeit der Unterabteilung wahrgenommen werden.

Der Bereich Haushalt und Finanzwesen ist für folgende Tätigkeiten zuständig: Planung und Abrechnung der Kosten des OGH, Erstellung von Finanzplänen und –berichten, Kontierung Buchung, Abrechnung der Gehälter und Gehaltszulagen, Beschaffung von Waren und Leistungen.

Der Bereich Allgemeine und hilfstechnische Angelegenheiten nimmt folgende Aufgaben wahr: Transport der Amtsträger und Angestellten des OGH, Zustellung und Transport der Postsendungen des Gerichts, Serviceleistungen zur Instandhaltung des Gerichtsgebäudes, Arbeits- und Brandschutz, Telefonzentrale, Eingangskontrolle der Parteien und Besucher, Reinigung und Wartung des Gebäudes, Zubereitung von Getränken und Essen im Gerichtsrestaurant.


3. IT-Abteilung

Die IT-Abteilung entwickelt das Programm und leitet die Projekte zur Entwicklung des IT-Systems des Obersten Gerichtshofs wie beispielsweise Rechner- und Kommunikationsnetz – LAN, Intranet und Webseiten des Gerichts, Verarbeitung und Austausch von digitalen Dokumenten, elektronische Verlagstätigkeit, nutzerfreundliche Programmlösungen, Datenbanken, IT-Ausbildung der Mitarbeiter des Gerichts, und unterstützt die Entwicklung der IT-Systeme in anderen Justizbehörden.

An der Spitze der Abteilung steht der Abteilungsleiter.


4. Bibliothek

Die Bibliothek des Obersten Gerichtshofs ist als geschlossene Fachbibliothek für folgende Angelegenheiten zuständig: Erhalt des Bücherbestands, Beschaffung, Klassifikation, Katalogisierung und Bearbeitung des Bücherbestands; Buchverleih  und das Führen der vorgeschriebenen Evidenzen und Dokumentationen.

Die Bibliothek wird vom Bibliotheksleiter geführt.


5. Archiv

Im Archiv des Obersten Gerichtshofs werden Gerichtsakten, Büro- und Geschäftsbücher als öffentliches Archivmaterial aufbewahrt; über das archivierte Material wird Evidenz geführt, es wird sortiert und ausgesondert, dem Staatsarchiv übergeben, zur Einsichtnahme gegeben und aus diesem Material werden die Urteile für den Sammelband der Gerichtsurteile ausgewählt.

 

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