Allgemeines


Eingang von Schriftstücken:


Eingangsgeschäftsstelle – täglich während der Arbeitszeit


Arbeitszeiten:


Verfahrensbeteiligte und deren Bevollmächtigte sowie andere Personen, die ohne Vorladung zum Gericht kommen, um Informationen, Akteneinsicht und Abschriften, amtliche Bescheinigungen und Ähnliches zu erhalten, werden täglich während der Arbeitszeit in der Geschäftsstelle für den Posteingang und die Kundenbetreuung empfangen.

Verfahrensbeteilige können an den Präsidenten des OGH schriftliche Gesuche, Beanstandungen, Vorschläge und Anfragen richten. Die Gesuche sollten in kroatischer Sprache und lateinischer Schrift verfasst werden, verständlich sein und alle erforderlichen Angaben enthalten (Geschäftszeichen der Rechtssache, Name des Gerichts, bei dem das Verfahren anhängig ist, Verfahrensbeteiligte, Datum der Zustellung an den OGH). Weiterhin sollten sie unterzeichnet sein und die Anschrift des Absenders enthalten.


Auskünfte über den Stand der Rechtssache:


Unmittelbar bei der Eingangsgeschäftsstelle

- täglich während der Arbeitszeit

Telefonisch bei den Geschäftsstellen der Zivil- und Strafabteilung

- montags und donnerstags 9,00 - 13,00 Uhr
(Geschäftsordnung über den Aufbau des OGH, Art. 5 und 6)

Es können nur Informationen über den Stand des Verfahrens gegeben werden.

Es können weder Informationen über die Ordnungsmäßigkeit einzelner gerichtlicher Handlungen noch über den wahrscheinlichen Ausgang des Verfahrens gegeben werden. Auch können weder Auskünfte darüber erteilt werden, welcher Richter die Rechtssache bearbeitet noch über die getroffenen Entscheidungen, solange sie nicht an das untergeordnete Gericht weitergeleitet worden sind. (Geschäftsordnung, Art. 71)


Pressemitteilungen:


Pressemitteilungen werden vom Büro des OGH Präsidenten herausgegeben.

Informationen im Zusammenhang mit dem Vorgehen in einer bestimmten Rechtssache können der Präsident des OGH und der Richter Dražen Tripalo geben, der auf Grund des jährlichen Geschäftsverteilungsplans als Pressesprecher bestimmt wurde.


Anträge auf Aufzeichnung der Hauptverhandlung:


Gemäß Artikel 395 der Strafprozessordnung sind im Gerichtssaal das Fotografieren, Filmen oder Aufnahmen mit anderen technischen Mitteln nicht gestattet.

Ausnahmsweise können die Präsidenten eines höheren Gerichts im Fällen des besonderen öffentlichen Interesses an einzelnen Verfahren das Filmen fürs Fernsehen und andere Zwecke und Gerichtspräsidenten das Fotografieren gestatten.

An den Präsidenten des OGH gerichtete Anträge zum Filmen müssen folgende Angaben enthalten:

- Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist;
- Geschäftszeichen der Rechtssache;
- Verfahrensbeteiligte;
- Straftat;
- Datum und Uhrzeit der Verhandlung;
- Angaben zum Antragsteller (Telefon, Fax).


Recht auf Information:


Gemäß den Grundsätzen des Gesetzes über das Recht auf Informationen (Amtsblatt „Narodne novine“ Nr. 25/13) ermöglicht der Oberste Gerichtshof den interessierten Anspruchsberechtigten freien Zugang zu den Informationen, in deren Besitz er ist, über die er verfügt oder sie kontrolliert.

Das Recht auf Informationen wird nur ausnahmsweise in den Fällen verweigert, wenn die Information als Staats-, Militär-, Amts- Berufs- oder Geschäftsgeheimnis gilt und wenn sie durch das Datenschutzgesetz (Amtsblatt „Narodne novine“ Nr. 103/03118/0641/08130/11 und 106/12) sowie andere Vorschriften aus dem Bereich Datenschutz geschützt ist.

Die Personen, die zur Erteilung von Auskünften über den Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien, den Geschäftsbetrieb und die administrativen Tätigkeiten sowie die Leitung von Gerichtsverfahren ermächtigt sind, sind:

- der Geschäftsführer des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien
- alle Mitarbeiter des Büros des OGH Präsidenten

- Tel. 00-385-1-4862-222, Fax. 00-385-1-4810-035
- E-Mail: vsrh@vsrh.hr , informacije@vsrh.hr

Das Verfahren zur Geltendmachung des Rechts auf Informationen beim Obersten Gerichtshof ist in folgenden Anhängen beschrieben:

Durchführungsverordnung über das Recht auf Informationen  PDF

Kriterium für die Bestimmung der Höhe der Abfindung für die echten materiellen Kosten und die Kosten für die Informationszustellung  PDF

Antrag auf Auskunftserteilung – Formblatt  PDF

Das Formblatt kann einerseits von der Webseite des Obersten Gerichtshofs heruntergeladen, und andererseits in der Geschäftsstelle für den Posteingang und die Kundenbetreuung übernommen werden.

Die Anträge sind unmittelbar per Post oder E-Mail informacije@vsrh.hr einzureichen 

Zahlungsanweisung für die Gebühr – Angaben  PDF

Die Zahlungsanweisung ist der Akte als erste Durchschrift des Originals oder in Kopie beizulegen.

Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Informationen für das Jahr 2013  PDF
Bericht über die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Informationen für das Jahr 2012  PDF

 

Ethikbeauftragte am Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien

Nevenka Savin, höhere Gerichtsberaterin
Tel. +385  1  4862108
E-Mail:  nevenka.savin@vsrh.hr

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