Gesetzesbestimmungen


Durch das Gesetz über die Gerichte ist der Aufbau, der Wirkungsbereich und die sachliche Zuständigkeit der Gerichte geregelt, sofern sie nicht durch ein anderes Gesetz festgelegt sind, die interne Organisation, die Aufgaben der Gerichtsverwaltung und die Befugnisse der Gerichtspräsidenten, die Aufgaben des Gerichtsdirektors, der Schutz des Rechts auf ein Verfahren in angemessener Zeit, die Aufsicht über die Ausübung der Tätigkeiten der Gerichtsverwaltung und die Justizinspektion, die Rechte und Pflichten von Richtern, die Aufgaben des Gerichtssekretärs, die Befugnisse der Gerichtsberater, der Schutz von Personen, des Vermögens und der Gerichtsgebäude, die Bestellung von Schöffenrichtern, die Bedingungen und das Verfahren zur Bestellung von ständigen Gerichtsdolmetschern, Sachverständen und Gutachtern sowie die Mittel für die Arbeit der Gerichte.

Die Gerichte schützen die durch die Verfassung, durch völkerrechtliche Abkommen und Gesetze festgelegte Rechtsordnung der Republik Kroatien und sichern die einheitliche Rechtsanwendung sowie die Gleichberechtigung und Gleichstellung aller vor dem Gesetz. Die Gerichte entscheiden in Verfahren über die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürger, die Rechte und Pflichten der Republik Kroatien sowie der Einheiten der lokalen und regionalen Selbstverwaltung, über die Rechte und Pflichten anderer juristischer Personen, verhängen gegen Straftäter und Personen, die ein Vergehen begangen haben, Strafen und andere Maßnahmen, die durch das Gesetz und andere Vorschriften vorgesehen sind, entscheiden über die Gesetzmäßigkeit allgemeiner und einzelner Akte  öffentlich-rechtlicher Körperschaften, regeln Streitigkeiten in persönlichen Beziehungen zwischen Bürgern, handels-, vermögens- und andere zivilrechtliche Streitigkeiten und entscheiden auch in anderen Rechtssachen, wenn dies durch das Gesetz vorgesehen ist (Artikel 3 des Gerichtsgesetzes).

In der Republik Kroatien wird die Judikative von folgenden Gerichten ausgeübt:

  • Amtsgerichte
  • Handelsgerichte
  • Verwaltungsgerichte
  • Ordnungswidrigkeitengerichte
  • Gespanschaftsgerichte
  • Hohes Handelsgericht der Republik Kroatien
  • Hoher Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien
  • Hohes Gericht für Ordnungswidrigkeiten der Republik Kroatien
  • Oberster Gerichtshof der Republik Kroatien (Art. 14 des Gerichtsgesetzes).

Das höchste Gericht in Kroatien ist der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien.

Die Aufgaben, die der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien im Rahmen seines Wirkungsbereichs und seiner Zuständigkeiten wahrnimmt, sind:

  • Gewährleistung der Rechtseinheit und Gleichstellung aller vor dem Gesetz,
  • Entscheidung über ordentliche Rechtsmittel, wenn dies durch Sondergesetz vorgeschrieben ist,
  • Entscheidung über außerordentliche Rechtsmittel gegen rechtskräftige Urteile der Gerichte in der Republik Kroatien,
  • Entscheidung bei Zuständigkeitskonflikten, wenn dies durch Sondergesetz vorgeschrieben ist,
  • erwägt aktuelle Fragen der Rechtsprechung,
  • analysiert den Fortbildungsbedarf für Richter, Gerichtsberater und Referendare und nimmt auch andere durch das Gesetz festgelegte Aufgaben wahr (Art. 20 des Gerichtsgesetzes)

Per Gesetz können entsprechend der sachlichen Zuständigkeit oder für bestimmte Rechtsgebiete Fachgerichte eingerichtet werden.

Das Jugendgerichtsgesetz (Amtsblatt „NN“ Nr. 84/11 und 143/12) enthält als Sondergesetz Bestimmungen für jugendliche Straftäter (Minderjährige und Heranwachsende), Bestimmungen des materiellen Strafrechts, über die Gerichte, das Strafverfahren, die Vollstreckung von Sanktionen und über den strafrechtlichen Schutz von Kindern.

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