Verfassungsrechtliche Bestimmungen


Gemäß der Verfassung der Republik Kroatien ist der Staat entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung in die Legislative, Exekutive und Judikative geteilt und der Grundsatz der Gewaltenteilung umfasst auch die Formen der Zusammenarbeit und der durch die Verfassung und das Gesetz vorgesehenen wechselseitigen Prüfung der Amtsträger.

Die Judikative wird in der Republik Kroatien von den Gerichten wahrgenommen, Die Gerichte sind selbständig und unabhängig und sie urteilen auf Grund der Verfassung, der Gesetze, der völkerrechtlichen Abkommen und anderer gültiger Rechtsquellen.

Der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien sichert als höchster Gerichtshof die Rechtseinheit und die Gleichstellung aller vor dem Gesetz und der Präsident des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien wird nach vorhergehender Stellungnahme der Plenarsitzung des Obersten Gerichtshofs und des zuständigen Ausschusses des kroatischen Parlaments auf Vorschlag des Präsidenten der Republik vom Kroatischen Parlament gewählt und abberufen. Die Amtszeit des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs beträgt vier Jahre.

Durch Gesetz werden das Gerichtsverfahren geregelt, die Gerichte eingerichtet, ihr Wirkungskreis, ihre Zusammensetzung und Organisation festgelegt.

Das Richteramt ist ein Amt auf Lebenszeit. Richter werden des Amtes enthoben:

  • wenn ein Richter das selbst beantragt,
  • wenn er nachhaltig die Fähigkeit zur Ausübung seines Amtes verliert,
  • wenn er wegen einer Straftat verurteilt wird, die ihn des Richteramtes unwürdig macht,
  • wenn gemäß Gesetz der Richterrat wegen der Begehung eines schwerwiegenden Disziplinarverstoßes so entscheidet,
  • wenn sie das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Richter genießen kraft des Gesetzes Immunität. Richter und Schöffenrichter, die an einem Verfahren mitwirken, können wegen ihrer vorgetragenen Meinung oder Abstimmung bei der Fassung des Gerichtsurteils nicht zur Rechenschaft gezogen werden, es sei denn es handelt sich um einen seitens des Richters begangenen Gesetzesverstoß, was eine Straftat darstellt.

Der Richterrat entscheidet gemäß Verfassung und selbständig über die Bestellung, die Beförderung, Versetzung, Abberufung und disziplinarische Haftung von Richtern, außer dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien. Der Richterrat setzt sich aus elf Mitgliedern zusammen, davon sind sieben Richter, zwei Universitätsprofessoren der Rechtswissenschaften und zwei Parlamentsabgeordnete, davon einer aus der Opposition.

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